ALLGEMEINE VERKAUFS-
UND LIEFERBEDINGUNGEN
DER NEUMANN VERLAGE
GMBH & CO. KG

ALLGEMEINE VERKAUFS- <br>UND LIEFERBEDINGUNGEN<br>DER NEUMANN VERLAGE <br>GMBH & CO. KG

Anwendungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Aufträge. Abweichungen hiervon und mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung. Die Mindestauftragshöhe beträgt 150,- €, bei Erstaufträgen 250,- €. Ihre Konditionen Lieferungen an Wiederverkäufer (Facheinzelhandel und Buchhandel mit Verkehrsnummer) werden zu Jahreskonditionen abgerechnet. Die Grundkonditionen liegen bei 40 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) und sind nach Jahresumsatz im Verkaufszeitraum vom 1. April – 31. März. gestaffelt. Für Verkaufshilfen, Versand- und Tragetaschen sind Nettopreise angegeben. Auf die sich ergebenden Preise ist die MwSt. hinzuzurechnen. Displays und Verkaufshilfen Sie werden in der Regel kostenlos leihweise, zum Verbleib beim Kunden, geliefert und bleiben Eigentum des Verkäufers. Die Warenpräsentation ist ausschließlich für Produkte aus dem Programm des Verkäufers bestimmt. Bei Beschädigung, Verlust oder Nichterteilung eines Folgeauftrags werden die überlassenen Verkaufshilfen inklusive Frachtkosten zum Nettopreis in Rechnung gestellt.

Versand

  1. Auf Porto, Um- sowie Versandverpackungen, Werbemittel, Warenpräsentationen sowie etwaige Transportversicherungen oder -zuschläge können keine Rabatte gewährt werden.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“.
  3. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers mit folgender Versandkostenbeteiligung (alle Preisangaben zzgl. Mehrwertsteuer): Bei Paketlieferung gilt pro Aussendung folgende Staffel bezogen auf die Netto-Einkaufswerte in €: Ab 50,00 € – 250,00 €: 8,90 € 250,01 € – 1.000,00 €: 14,90 € 000,01 € – 2.000,00 €: 19,90 € 2.000,01 € – 3.000,00 €: 24,90 € 3.000,01 € – 5.000,00 €: 29,90 € ab 5.000,01 €: 39,90 € Bei Palettenlieferung gilt pro Anlieferung eine Mindestgebühr von 54,90 €: bis 750 kg Palette/Spedition 0,36 € pro kg bis 1.500 kg Palette/Spedition 0,33 € pro kg bis 3.000 kg Palette/Spedition 0,30 € pro kg ab 3.001 kg Palette/Spedition 0,23 € pro kg
  4. Das Versandkostenmodell gilt ausschließlich für Lieferungen innerhalb Deutschlands und nur für Sendungen, die den Standardmaßen der Frachtführer entsprechen. Sendungen ab 150 kg werden als Fracht-/Palettensendung zugestellt.
  5. Lieferung via Bücherwagendienst ist möglich.

 

Lieferung

  1. Alle Aufträge werden unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeiten des Verkäufers ausgeführt und die genannten Liefertermine bzw. Fristen sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen, es sei denn, diese wurden von uns schriftlich als verbindliche Liefertermine bzw. Lieferfristen zugesagt.
  2. Ein Liefertermin oder Lieferzeitraum bezieht sich grundsätzlich nur auf die Absendung der Lieferung und begründet kein Fixgeschäft.
  3. Der Käufer ist mit Teillieferung(en) einverstanden.
  4. Eine Lieferungspflicht entfällt bei Nachlieferungen mit einem Auftragswert unter 50,- € oder berechtigt zu einem Minderwertzuschlag von 9,90 € und den Versandkosten.
  5. Der Kunde stimmt einer Bündelung von Kleinstlieferungen zu.
  6. Die angegebene Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  7. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  8. Für die Überschreitung der Lieferzeit durch höhere Gewalt kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist die ihm gesetzlich zustehenden Rechte in Anspruch nehmen.
  9. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflicht, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu bekommen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
  10. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 5.9 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  11. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  12. Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  13. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten. Reklamationen Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Warenempfang, schriftlich erfolgen. Dabei sind Transportschäden bei Warenannahme sofort dem frachtführenden Unternehmen zu melden und sich bestätigen zu lassen.

Kalendermeldung

Wir empfehlen, die Kalender mindestens bis Ende Januar regulär anzubieten und die ursprünglichen Ladenpreise danach um nicht mehr als 50 % zu reduzieren. Diese Regelung gilt nicht für immerwährende Produkte und Adventskalender. Es fallen keine weiteren Bearbeitungsgebühren für Sie an.

  1. Kalendermeldung zur Differenzgutschrift Ist ein Rückgaberecht für Kalender vereinbart, so gilt Folgendes: Nicht verkaufte Kalender (max. 20 % des Auftragswertes), die im Zeitraum vom 21. Januar bis zum 14. Februar gemeldet werden, schreiben wir zur Hälfte des Einkaufspreises gut. Die Kalender verbleiben dann bei Ihnen. Der Verlag ist berechtigt, Ihre Angaben zu überprüfen oder aus Kulanz anders zu verfahren, ohne dass die hier genannten Konditionen unwirksam werden. Anders lautende Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Bitte senden Sie dazu eine schriftliche Meldung Ihrer Bestände mit Angabe von Titel, Menge, GTIN/EAN, Bezugsinformationen mit dem Hinweis „Differenzgutschrift“ im Zeitraum vom 21. Januar bis zum 14. Februar an uns.
  2. Kalendermeldung zur Rücknahme Die Rückgaben von Kalendern (max. 20 % des Auftragswertes) erfolgen durch Übergabe an Vertriebsmitarbeiter oder durch genehmigte Rücksendung einwandfreier, wiederverkaufsfähiger Exemplare oder durch Rücksendung des Deckblatts, zwei beliebiger Monatsblätter sowie der Rückseite des Kalenders mit Barcode. Es ist nur eine einmalige Rücksendung möglich, die zwischen dem 15. Februar und dem 15. März nach der entsprechenden Kalendersaison an folgende Adresse eingegangen sein muss: Neumann Verlage Kalendermeldung c/o ZETTLER Kalender GmbH, Landsberger Straße 8, 86830 Schwabmünchen. Später eintreffende Sendungen können nicht mehr angenommen und gutgeschrieben werden. Bitte berücksichtigen Sie daher den angegebenen Rücknahmezeitraum. Die Rücklieferung muss „frei Haus“ erfolgen.
    • Bitte haben Sie Verständnis, dass Mischformen von Differenzgutschrift und Rücknahme nicht möglich sind.
    • Bei Zahlungsverzug entfällt das Rückgabe- bzw. Gutschriftrecht.
    • Eine direkte Verrechnung mit der Gutschrift ist nicht möglich. Es erfolgt automatisch eine Verrechnung mit Ihrer Neubestellung.
    • Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Rücksendung vor dem 15. Februar nur einwandfreie Exemplare, die sich in einem wiederverkaufsfähigen Zustand befinden, zum vollen Einkaufspreis gutschreiben können.

Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
  2. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
  4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  5. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
  6. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  7. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  8. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

Zahlung

Unsere Zahlungsbedingungen sind innerhalb von 14 Tagen rein netto.

Zahlungsverzug

  1. Verzug tritt automatisch bei einer Überschreitung der vereinbarten Zahlungsziele um mehr als 14 Tage ein. Es bedarf dazu keiner gesonderten Mahnung.
  2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Bankzinsen für Kontokorrentkredit zu vergüten. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht dem Verkäufer das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen.
  3. Desgleichen hat der Verkäufer das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.
  4. Bei Zahlungsverzug erlischt ein eventuell vereinbartes Rückgaberecht.

Urheberrecht

Alle vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Produkte genießen den gesetzlichen Urheberschutz. Abdrucke, Reproduktionen, Vervielfältigungen, gleich welcher Art, sowie die Weiterverwendung von einzelnen Kalenderblättern zu gewerblichen Zwecken sind nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Verkäufers gestattet.

Mängelhaftung

  1. Mangelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
  3. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzten; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  7. Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  8. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  9. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt wurde, ist die Haftung ausgeschlossen.
  10. Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
  11. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

Gesamthaftung

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in (§ MÄNGELHAFTUNG) vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
  2. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  3. Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Höhere Gewalt

  1. Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung oder der Transport abhängig sind -, verursacht durch Krieg, Streik, Pandemie, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise.
  2. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Käufer nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Verkäufer für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.

Allgemeines

  1. Der Verkäufer behält sich vor, diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit aus sachlichen Gründen, vor allem zur Anpassung an rechtliche Vorgaben, mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
  2. Unsere Angebote sind in Bezug auf Artikel, Preis und Bindungswirkung freibleibend.
  3. Für die Rechtsbeziehungen mit uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt in jedem Fall ausschließlich Kiel als vereinbart.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen aus den vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Neumann Verlage GmbH & Co. KG
Sitz Kiel,
Amtsgericht Kiel HRA 8591 KI

Persönlich haftende Gesellschafterin:
Neumann Verlage Verwaltungs GmbH,
Sitz Kiel,
Amtsgericht Kiel, HR B 16568 KI

Geschäftsführer Axel Klug
Betriebsstätte Grefrath: Bronkhorster Weg 11, D-47929 Grefrath,
Tel.: +49 2152 809-0,
Fax: +49 2152 809-5005,
Verkehrsnummer: 14579, GLN: 4002725000002
UST_IdNr: 120 005 077

Stand 1. Dezember 2020
Stand: 12/2020.

Wir haben uns um die rechtzeitige Einholung aller Lizenz- und Bildrechte bemüht. Wenn die Inhaber der Rechte nicht zu ermitteln waren oder die Ansprüche ungeklärt blieben, werden rechtmäßige Ansprüche nach Geltendmachung entsprechend der üblichen Praxis abgegolten.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Neumann Verlage GmbH & Co. KG. Die Informationen in diesem Katalog und das Bestellformular wurden sorgfältig überprüft. Eventuelle Fehler bitten wir zu entschuldigen. Wir sind um größte Genauigkeit in allen Details bemüht, können jedoch eine Haftung für die Korrektheit nicht übernehmen.
Die Geltendmachung von Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
Katalogdruck in Deutschland.